Hundeführerschein: Gesetzliche Pflicht zur Hundeerziehung

Hundeführerschein - Gesetzliche Pflicht und Nutzen

Seit dem 1. Juli 2013 ist der Hundeführerschein in Niedersachsen gesetzliche Pflicht. Mit ihm will der Gesetzgeber mangelhaft erzogenen Hunden entgegenwirken. Experten sehen darin keine Schikane, sondern betonen den positiven Effekt. Einige Gemeinden erlassen sogar schon die Steuern für Hundeführerschein-Besitzer.

Der Hund ist der beste Freund des Menschen, sagt das Sprichwort. Er gilt seit Jahrhunderten als unser treuer Begleiter. Schon vor vielen Jahren arbeiteten Hunde mit uns zusammen: beim Treiben und Hüten der Viehherden, als Wachhund, als Helfer bei der Jagd oder mit vielfältigen anderen Aufgaben.

Vieles hat sich geändert: Der Hund hat keine Aufgabe mehr

Hunde leben immer noch an unserer Seite, doch haben sie nur noch selten die Aufgaben von früher. In vielen Städten gilt schon lange die Leinenpflicht, und Hunde dürfen nur noch in dafür vorgesehenen Bereichen von der Leine gelassen werden.

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Das Abwenden von Gefahren ist gerade im häuslichen Alltag sowie in der Familie wichtig. Hier ereignet sich die Mehrzahl der Hundebisse. Durch den Hundeführerschein sollen Neuhundehalter auf das Leben mit dem Hund vorbereitet werden. Sie sollen sich bereits im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzen und sich darüber bewusstwerden, dass der Hund ein Lebewesen ist, das Pflege und Erziehung benötigt.

Oft genug kommt es vor, dass Menschen sich Hunde zulegen, ohne sich über diese zu informieren. Viele Hunde landen dadurch im Tierheim, mit der Aussage, der Hund sei ein „Problemhund“. In Wahrheit ist er aber einfach nur komplett unterfordert oder wurde schlicht nicht artgerecht gehalten. Der Hund muss zum Halter passen und zu dem, was er mit dem Hund unternehmen will.

Niedersächsisches Hundegesetz: Pflicht zum Hundeführerschein

Seit dem 1. Juli 2013 sind niedersächsische Hundehalter verpflichtet, einen Hundeführerschein zu machen. Dies ist nur eine Verpflichtung unter mehreren. Neben dem Sachkundenachweis für Hunde in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung müssen Niedersachsen ihren Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Jeder Hundehalter ist zudem verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abzuschließen.

Gibt es Ausnahmen bei der Hundeführerschein-Prüfung?

Ersthundehalter müssen den theoretischen Teil der Prüfung bereits vor dem Hundekauf absolvieren. Den praktischen Teil machen sie zusammen mit ihrem Hund innerhalb des ersten Jahres. Für Ersthundehalter gibt es keine Ausnahmen.

Von der Sachkundeprüfung sind lediglich Hundehalter befreit, die innerhalb des letzten Jahrzehnts für mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten haben. Bei ihnen nimmt der Gesetzgeber eine ausreichende Vertrautheit und Fähigkeit im Umgang mit Hunden an.

Was umfasst die Hundeführerschein-Prüfung?

Die Prüfung zum Hundeführerschein gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Kenntnisse um Pflege, Erziehung und Umgang mit Hunden abgefragt. Dieser Test besteht aus 35 Multiple-Choice-Fragen. Im praktischen Teil beweist du, dass du mit deinem Hund vernünftig umgehst.

Themenbereiche im theoretischen Teil

  • Die (tierschutz)rechtlichen Vorschriften
  • Die Grundkenntnisse der Verhaltensweisen von Hunden, insbesondere des Lern- und Sozialverhaltens und der verschiedenen Formen der Aggression sowie deren Bewältigung
  • Die Anforderungen an eine artgerechte Haltung von Hunden
  • Erläuterung der Entwicklungsphasen von Junghunden
  • Die Erziehung und Ausbildung von Hunden
  • Die umfangreiche Pflege sowie der Umgang mit Hunden
  • Die Bewältigung von Alltagssituationen
  • Das Erkennen und Beurteilen möglicher Gefahrensituationen

Das niedersächsische Ministerium listet die Themenereiche im Februar 2014 als: „Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit; Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht.“

Angewandte Fähigkeiten im praktischen Teil

  • Die Fähigkeit des Halters, seinem Hund Kommandos zu geben (z. B. in gewohnter und fremder Umgebung, oder bei Begegnungen mit anderen Artgenossen)
  • Die Leinenführigkeit auf einem Übungsplatz oder einem freien Gelände mit und ohne Ablenkung
  • Die Leinenführigkeit im Straßenverkehr unter erschwerten Bedingungen
  • Das Vermeiden und Bewältigen von gefährlichen Situationen

Abgenommen wird der Hundeführerschein von verschiedenen Stellen. Die Bundesländer arbeiten an eigenen Regelungen. Unser Nachbar Österreich ist bereits weiter. In Wien gibt es seit 2006 ein sehr detailliertes Hundegesetz.

In der Bundesrepublik findet man einige „Hundeführerscheine“ auch außerhalb Niedersachsens. Sie sind unterschiedlich reguliert und tragen verschiedene „echte“ Namen in typischem Beamtendeutsch.

Wo bekomme ich den Hundeführerschein?

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Hundeführerscheine werden von vielen Organisationen sowie Verbänden angeboten: VDH, BHV und BVZ bieten eigene Prüfungen an, die oft auch anerkannt werden.

Zudem gibt es auch landesspezifische Hundeführerscheine der Tierärztekammern. So werden Hunde mit HSAG-Hundeführerschein in Hamburg von der gesetzlichen Leinenpflicht befreit. In Schleswig-Holstein wird die Hundesteuer bei HSAG geprüften Hunden gesenkt oder erlassen.

Um den Hundeführerschein in Niedersachsen zu bekommen, musst du eigentlich nur die Prüfung bestehen. Sinnvoll ist natürlich eine Vorbereitung. Viele Hundeschulen bieten inzwischen Kurse an, sei es für die Theorie oder die praktische Vorbereitung, mit persönlichem Training oder in der Gruppe. Wir empfehlen zudem das Buch „Der neue Hundeführerschein“.

Und was habe ich vom Hundeführerschein?

Auf jeden Fall hast du Sicherheit. Der Hundeführerschein bescheinigt dir, dass du mit deinem Hund umgehen kannst und ihn unter Kontrolle hast. Wenn du selbst unsicher bist (warst!), bekommst du die Bestätigung, dass du alles richtig machst.

Gerade in diesem Fall bietet sich eine professionelle Vorbereitung in der Hundeschule an. Auch Hundepsychologe Martin Rütter setzt sich für einen bundesweiten Hundeführerschein ein. Probleme lägen im Grunde immer an den menschlichen Haltern.

In Niedersachsen ist der Hundeführerschein wie erwähnt Pflicht – ohne ihn darfst du gar keinen Hund halten. Die Ordnungsämter sind derzeit noch zurückhaltend mit Strafgeldern und informieren oft nur.

Es ist aber nur eine Frage der Zeit, bis sich dies ändert. Besitzt du dagegen einen Hundeführerschein, hast du sogar einige Vorteile: Außerhalb Niedersachsens wird verschiedentlich die Hundesteuer gesenkt oder erlassen. Die Hamburger verzichten auf die Leinenpflicht. Die Ermäßigungen beschränken sich dabei nicht auf Niedersachsen. Auch baden-württembergische Gemeinden beschlossen Ermäßigungen: Kissleg erlässt geschulten Hundebesitzern die halbe Steuer. Weitere solche Vorstöße würden wir begrüßen.

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